Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 25.02.2014 - 7 Ca 3855/13 |
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 25.02.2014 - 7 Ca 3855/13
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2015 - 2 Sa 428/14
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2015 - 2 Sa 428/14
Zahlungsansprüche aus Annahmeverzug - Verjährung - Beginn - Kenntnis - …
Die Berufung des Klägers gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 25.02.2014 - 7 Ca 3855/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Koblenz hat diese Klageerweiterung vom 13. August 2013 abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 7 Ca 3855/13 fortgeführt.
Sodann hat es den Rechtsstreit 7 Ca 3855/13 wegen Vorgreiflichkeit der Feststellungsanträge betreffend die Kündigungen vom 10. September 2009 und 31. Oktober 2012 hinsichtlich der Annahmeverzugsansprüche ab 10. September 2009 teilweise ausgesetzt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits 7 Ca 3959/12 - Arbeitsgericht Koblenz.
Wegen des wechselseitigen erstinstanzlichen Vorbringens der Parteien wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 25. Februar 2014 - 7 Ca 3855/13 - und ergänzend auf die erstinstanzlich eingereichten Schriftsätze nebst Anlagen Bezug genommen.
das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 25. Februar 2014 - 7 Ca 3855/13 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn 14.691,04 EUR brutto (hilfsweise 5.984,83 EUR brutto) einschließlich der Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31. Juli 2009 zu zahlen.